Bekannte und beliebte Violinsolos Band 2 (+CD)


Art. Nr.: 911738
sofort lieferbar
Ausgabe für Violine und Klavier. Schwierigkeitsgrad: mittel bis schwer.

Jeder Geiger sollte ein Repertoire an kleinen Solostücken haben, auf das er jederzeit zurückgreifen kann, um bei verschiedenen Anlässen auftreten zu können. In den beiden Bänden »Bekannte und beliebte Violinsolos« wurde eine schöne Auswahl an gern gespielten, melodisch eingängigen Solowerken für Violine zusammengestellt, die zum Standardprogramm eines jeden Geigers gehören.

Band 1 enthält 15 leichte bis mittelschwere Stücke, Band 2 enthält acht Solos für die obere Mittelstufe und die Oberstufe. Alle Violinstimmen wurden mit praxiserprobten Bogenstrich- und Fingersatzangaben spielfertig eingerichtet. Ein besonderer Pluspunkt dieser Ausgaben sind außerdem die übersichtlichen und gut spielbaren Klavierbegleitstimmen. Die oft sehr schweren Originalstimmen wurden so bearbeitet, dass sie auch von einem guten Klavierschüler bzw. dem Geigenlehrer, der in der Regel kein versierter Pianist ist, nach kurzer Einübung problemlos gespielt werden können.

Um die Solostücke jederzeit mit Klavierbegleitung studieren zu können, gibt es zu jedem Heft eine CD. Selbstverständlich kann diese auch beim Auftritt selbst eingesetzt werden, wenn kein Klavierbegleiter zu finden ist. Beachten Sie dazu den Einstimmton a' auf der CD. Bei den Stücken mit gemeinsamem Anfang von Violine und Klavier werden auf der CD einige Taktschläge vorgegeben. Die in der Violinstimme eingezeichneten senkrechten Striche geben die Anzahl dieser Schläge an.

Herausgeber: Alfred Pfortner.
Arrangeurin: Susanne Krüger.
Ausgabe: Partitur und Stimme mit Playalong-CD.
Format: geheftet, 54 Seiten.
Joh. Siebenhüner Musikverlag 22591

Inhalt:
  • Cantabile v. Niccolo Paganini
  • Meditation v. Jules Massenet
  • Adagio cantabile v. Ludwig van Beethoven
  • Cavatine v. Joachim Raff
  • Frühlingslied Op. 62/6 v. Felix Mendelssohn Bartholdy
  • Humoreske v. Anton Dvoràk
  • Canzonetta v. Piotr I. Tschaikowsky
  • Romance v. Johan S. Svendsen